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Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf den jeweiligen Seiten.
Auf welche Pflegegrad hat mein Kind Anspruch?
- Einstufung Grundpflege
- Alter von 0 - 1 Jahr
- Alter von 2 - 6 Jahre
- Alter von 6 - 10 Jahre
- Pflegefibel
- Einstufung Hauswirtschaftliche Versorgung
- Antragstellung
- Pflegetagebuch
Es gibt drei Stufen der Pflegebedürftigkeit. Welche Pflegestufe zutrifft ist bei Kindern davon abhängig, wie viel zusätzliche Hilfe Ihr Kind im Vergleich zu einem gesunden gleichaltrigen Kind benötigt. Diese setzt sich zusammen aus Grundpflege (Körperpflege, Ernährung und Mobilität) und hauswirtschaftlicher Versorgung.
Der Mehraufwand für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung muss nach § 15 Abs. 3 SGB XI wöchentlich im Tagesdurchschnitt:
In der Pflegestufe I mindestens 90 Minuten betragen. Hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen. Zusätzlich muss bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich Hilfe nötig sein und der Betreffende zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
In der Pflegestufe II mindestens 180 Minuten betragen. Hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen. Zusätzlich muss bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe nötig sein und der Betreffende zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
In der Pflegestufe III mindestens 300 Minuten betragen. Hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen. Zusätzlich muss bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts (!), Hilfe nötig sein und der Betreffende zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Einstufung Grundpflege
Pflegegeld für ein Kind zu beantragen ist nicht leicht, denn besonders bei Kleinkindern muss der Pflegeaufwand erheblich höher sein als zu den normalen Hilfebedarf eines Kindes. "Bei der Zuordnung von Kindern in die Pflegestufen ist der zusätzliche Hilfebedarf gegenüber einem gesunden gleichaltrigen Kind maßgebend, § 15 Abs, 2 SGB XI. Der durchschnittliche tägliche Hilfebedarf gesunder Kinder verschiedener Altersstufen.
In der folgenden Übersicht habe ich die Mindestpflegezeiten für pflegebedürftige Kinder
entsprechend der Altersgruppen und jeweiligen Pflegestufen eingestellt. Die genannten Zeiten sind Mindestzeiten für die Erlangung der Pflegestufen und sollten im Pflegetagebuch um etwa 10 % überschritten werden, da die Gutachter erfahrungsgemäß minimierende Abschläge vornehmen. Der Vergleich mit einem gleichalten gesunden Kind (siehe unten) ist hierbei schon berücksichtigt.
Alter in Jahren |
Pflegestufen / Mindestpflegezeiten in Minuten |
||||||
|
Pflegestufe I
|
Pflegestufe II |
Pflegestufe III |
||||
|
Gesamt |
davon Grundpflege |
Gesamt |
davon Grundpflege |
Gesamt |
davon Grundpflege |
|
0 -- 0,5 |
321 |
277 |
411 |
351 |
531 |
471 |
|
0,5 --1 |
311 |
267 |
401 |
341 |
521 |
461 |
|
1 --1,5 |
303 |
259 |
393 |
333 |
513 |
453 |
|
1,5 --2 |
278 |
234 |
368 |
308 |
488 |
428 |
|
2 -- 3 |
243 |
199 |
333 |
273 |
453 |
393 |
|
3 -- 4 |
203 |
159 |
293 |
233 |
413 |
353 |
|
4 -- 5 |
160 |
116 |
250 |
190 |
370 |
310 |
|
5 -- 6 |
133 |
89 |
223 |
163 |
343 |
283 |
|
6 -- 7 |
118 |
74 |
208 |
148 |
328 |
268 |
|
7 -- 8 |
105 |
61 |
195 |
135 |
315 |
255 |
|
8 -- 10 |
95 |
51 |
185 |
125 |
305 |
245 |
Mindestpflegezeiten unter Berücksichtigung der Abzugszeiten für gesunde Kinder
Alters - und Verrichtungsgenaue Abzugszeiten
(Pflegebedarf gesunder Kinder im Sinne des SGB XI)
Die Summe in den Hellgrünen Felder ist die Zeit die von der Pflegezeit der pflegebedürftigen Kinder ab gezogen wird, in den entsprechenden Altersgruppen.
Beispiel:
Kind 3 Jahre alt. Hilfebedarf laut GA in der Grundpflege 100 Minuten = Pflegestufe I. Als Abzugswert für gleichalte gesunde Kinder
wurden 138 Minuten angegeben.
Nach der akt. Rechtsprechung sind aber nur 113 Minuten zu berücksichtigen. Differenz: 25 Minuten.
Ergebnis: Der Hilfebedarf in der Grundpflege beträgt nunmehr 125 Minuten = Pflegestufe II.
(siehe auch Pflegefibel)
Einstufung hauswirtschaftliche Versorgung
Für die hauswirtschaftliche Versorgung bei Kindern gilt eine gesonderte Regelung:
Bei kranken oder behinderten Kindern bis zum vollendeten 8.Lebensjahr gilt der Zeitbedarf für die hauswirtschaftliche Versorgung als erfüllt, wenn neben den Voraussetzungen für die Grundpflege in den Pflegestufen 1 bis 3 ein über dem eines gesunden gleichaltrigen Kindes liegender hauswirtschaftlicher Versorgungsbedarf z.B. beim Kochen, Spülen, Wechseln oder waschen der Wäsche nachgewiesen ist.
Antragstellung
Leistungen aus der Pflegeversicherung müssen bei der jeweiligen Krankenkasse des Kindes beantragt werden. Sie sollten dies in jedem Fall auch bei kleinen Kindern bereits versuchen.
Die Pflegekassen haben durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüfen zu lassen, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welche Stufe der Pflegebedürftigkeit vorliegt. Der MDK kommt zur Begutachtung nach Hause. Auf Basis dieses Gutachtens legt die Pflegekasse die Pflegestufe und die Stunden des Mehraufwands pro Woche fest, nach dem sich dann die Höhe des Pflegegeldes und die Höhe der Renteneinzahlung richtet.
Alle Eltern haben das Recht das Sozialmedizinische Gutachten einzusehen bzw. von der Krankenkasse anzufordern. In unserem Forum Pflegeversicherung und Sozialrecht berichten Eltern immer wieder von Entscheidungen, die ihrer Meinung nach nicht sachlogisch gerechtfertigt sind. Sie sollten sich nicht scheuen, im Falle eines Ablehnungsbescheides im Forum bei erfahrenen Eltern nachzufragen und bei der Pflegekasse Widerspruch einzulegen.
Pflegetagebuch
Unfallversicherung / Rentenkasse
Bekommt man Pflegegeld, so zahlt die Krankenkasse entsprechend auch in die Rentenkasse ein und ganz wichtig: Sollte einem entsprechend der pflegerischen Aufgaben etwas passieren ist man Unfallversichert.
Keine Anrechnung des Pflegegeldes auf den Unterhalt der Pflegeperson
Viele unterhaltsberechtigte Elternteile behinderter Kinder mussten Unterhaltskürzungen hinnehmen, da das Pflegegeld des behinderten Kindes auf den Unterhalt angerechnet wurde. Nach § 13 Abs. 6 SGB XI ist dies nun in den meisten Fällen ausgeschlossen, weil das Pflegegeld bei der Ermittlung von Unterhaltsansprüchen der Pflegeperson unberücksichtigt bleiben muss. Wer bereits gekürzten Unterhalt bekommt, kann jetzt nach § 323 ZPO Abänderungsklage mit Hilfe eines Anwalts erheben.
Leistung für die Pflegeperson Rentenversicherung