Kindergartenalter
- Anlaufstellen
- Betreuungseinrichtungen
- Unterstützung von staatlicher Seite
- Was könnte noch für Sie wichtig sein?
Bei vielen Kindern fällt erst im Kindergartenalter auf, dass “etwas nicht stimmt” oder die Entwicklung verzögert verläuft. Häufig weist das Personal im Kindergarten darauf hin, weil Ihr Kind im Vergleich zu Gleichaltrigen nicht so gut mitkommt. Dann werden Sie z.B. an
ein Sozialpädiatrisches Zentrum für genauere medizinische Untersuchungen oder
eine Frühförderstelle für verschiedenste Einzel- und Gruppenförderangebote weiter vermittelt.
Für manche Eltern beginnt damit ein langer, häufig sehr belastender Weg auf der Suche nach einer genauen Diagnose. Wenn Sie auf dieser Suche sind oder gerade eine bekommen haben, gibt es Möglichkeiten der Unterstützung. Welche dies sind, erfahren unten in den PDF Dateien zum Download. Dort erhalten Sie auch einen ersten Überblick über manche Behinderungsbilder.
Ab dem dritten Lebensjahr spricht man in der Regel vom “Kindergartenalter”. Wenn Ihr Kind in diesem Alter ist, haben Sie fast überall die Möglichkeit, es in eine Tagesbetreuung zu geben, das seinen Bedürfnissen angemessen ist. Dies hat nicht nur den Effekt für Sie, dass Sie nun wieder mehr Zeit für sich haben, z.B. um einer Arbeit nachzugehen, sondern auch für Ihr Kind, dass es in großem Umfang die Förderung erhält, die für seine Entwicklung wichtig ist und sich mehr als vorher an den Umgang mit anderen Kindern gewöhnt.
Wenn Sie auch für den Nachmittag eine Betreuung benötigen, sind (Heilpädagogische) Tagesstätten das richtige Angebot für Ihr Kind.
Unterstützung von staatlicher Seite
Kindern mit Behinderung und deren Familien stehen von staatlicher Seite einige Unterstützungsangebote zur Verfügung. Um ein Anrecht auf diese zu haben, muss die Unterstützungsbedürftigkeit erst einmal nachgewiesen werden. Dafür sind vor allem zwei Dinge wichtig:
Die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit bei der
Pflegekasse
Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf den jeweiligen Seiten. Ganz wichtig ist hierbei jedoch immer: Wenn Sie einen
Antrag gestellt haben und dieser abgelehnt wurde, prüfen Sie genau die Begründung und nehmen Sie den Entscheid nicht generell als unverrückbar hin!
Was könnte noch für Sie wichtig sein?
Vielleicht sind Sie mit der Pflege und Betreuung Ihres Kindes sehr stark belastet und benötigen dringend eine Verschnaufpause? Dann informieren Sie sich über
die Möglichkeit einer stationären Kurzzeitpflege oder
die Bedingungen für eine Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur.
Sollte Ihr Kind ins Krankenhaus müssen, können die Kosten für Sie als Begleitperson unter bestimmten Umständen von der Krankenkasse übernommen werden.
Wenn Sie sich bereits Gedanken über die richtige Schule für Ihr Kind machen, könnte für Sie interessant sein:
Informationen über Förderschulen und schulische Integration Das Gerichtsurteil dazu, dass häusliche Krankenpflege auch in der Schule von der Krankenversicherung gewährt werden muss und weitere
Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf den jeweiligen Seiten.